Herzogtum Bayern unter den Wittelsbachern, 1180–1623

Herzogtum Bayern unter den Wittelsbachern, 1180–1623.

Als der Welfe Heinrich XII., der Löwe, nach dem Sieg der Staufer 1180 geächtet wurde, erhielt auf dem Reichstag zu Regensburg 24. Juni 1180 das Herzogtum Bayern Pfalzgraf Otto VI. von Wittelsbach aus dem alten bayerischen Geschlechte der Grafen von Scheyern. Otto I., Herzog von Bayern, Stammvater des bis 1918 regierenden Hauses, starb schon 1183, ihm folgte sein unmündiger Sohn Ludwig I., der Kelheimer, der 1214 die Rheinpfalz erwarb, aber 1231 ermordet wurde, worauf ihm sein Sohn Otto II., der Erlauchte, folgte. Vom Papst gebannt, verlor er an Macht dadurch, dass die Bischöfe sich der Herzogsgewalt entzogen. Nach seinem Tod (1253) wurden Landesteilungen üblich: 1255 teilten sich in das Land Ottos Söhne Ludwig der Strenge, der Oberbayern mit der Pfalz, und Heinrich, der Niederbayern erhielt. Ludwigs des Strengen Söhne Rudolf und Ludwig regierten nach dessen Tod erst gemeinschaftlich, dann teilten sie nach mehrjährigem Bruderkrieg 1313 so, dass Rudolf die Pfalz, Ludwig Oberbayern bekam. Ludwig, 1314 zum Kaiser gewählt (Ludwig der Bayer 1314–46), schloss 1329 mit Rudolfs Söhnen Rudolf und Ruprecht einen neuen Erbvergleich zu Pavia ab, wonach diese die Pfalz mit einem Teil des Nordgaues, daher Oberpfalz genannt, erhalten, die Kurwürde unter beiden Linien abwechseln, im Falle des Erlöschens der einen Linie die andere erben und kein Fürst von den Besitzungen des Hauses etwas veräußern sollte.

Wittelsbacher Besitzungen unter Kaiser Ludwig I., 1302–1347.

Durch den Tod des Herzogs Johann von Niederbayern (1340), des Urenkels des Stifters dieser Linie, fiel das Land an Ludwig den Bayern zurück; ferner belehnte er 1323 seinen ältesten Sohn, Ludwig, mit Brandenburg, vereinigte 1342 durch dessen Vermählung mit Margarete Maultasch Tirol mit Bayern, wie er auch seine Gemahlin nach dem Tode des Grafen Wilhelm IV. von Holland 1346 mit dessen Provinzen belehnte. Auch führte er eine Gerichtsordnung in Niederbayern ein, erteilte München Stadtrechte und ordnete die innere Verwaltung. Seine sechs Söhne teilten trotz seiner Verordnung, dass sie vor Ablauf von 20 Jahren die bayerischen Erblande nicht teilen sollten, nach zweijähriger gemeinschaftlicher Regierung schon 1349, wodurch die Macht des bayerischen Fürstenhauses sehr geschwächt wurde. Die auswärtigen Besitzungen Brandenburg (1373), Tirol (1363), Holland (1428) gingen bald verloren, die Kurwürde fiel 1356 an die Pfälzer Linie. In Bayern entstanden die vier Linien: Ingolstadt und München (Oberbayern), Landshut und Straubing (Niederbayern).

Mit Ludwig VII., dem Bärtigen, erlosch 1447 die Ingolstädter Linie, während die Straubinger schon 1425 ausgestorben war. Bei den vielfachen Streitigkeiten der Fürsten erstarkten die Stände: Prälaten, Ritter und Städte bildeten seit 1392 einen Gesamtkörper, die »Landschaft«, die an der Gesetzgebung teilnahm und die Steuern erheben ließ. Trotz der Kämpfe mit den Ständen erlangten die Herzöge Ludwig IX. und Georg der Reiche von Niederbayern und Albrecht III. von Oberbayern allmählich wieder größere Macht. Als 1503 mit Georg die Landshuter (niederbayerische) Linie ausstarb, erhob auf Grund seines Testaments Pfalzgraf Ruprecht von der Pfälzer Kurlinie Ansprüche darauf: der Streit wurde auf dem Kölner Reichstag dahin entschieden, dass Neuburg an die Söhne Ruprechts, einige Landstriche an der Tiroler Grenze an Maximilian, der Rest Niederbayerns an Albrecht IV. von Oberbayern fiel.

Im Verein mit den Landständen setzte Albrecht IV. 1506 die Unteilbarkeit des Landes fest und führte die Primogenitur ein. Ihm hätte demnach bei seinem Tode 1508 der älteste Sohn, Wilhelm IV. (1508–1550), als alleiniger Herzog von Bayern folgen sollen; doch ward nach manchen Streitigkeiten 1514 eine gemeinschaftliche Regierung Wilhelms IV. und Ludwigs festgesetzt, die bis zum Tod des letzteren (1545) dauerte. Die Reformation fand auch in Bayern bald zahlreiche Anhänger, aber Herzog Wilhelm stellte sich ihr, nachdem er 1524 vom Papst ansehnliche Rechte und Befugnisse über die bayerischen Bistümer und Klöster erhalten, entgegen und rief 1541 die Jesuiten ins Land. Sein Sohn Albrecht V. (s. d., 1550–79) beförderte vor allem die Kunst, sein Sohn Wilhelm V., der Fromme (1579–97), ganz dem Einfluss der Jesuiten unterworfen, überließ ihnen die Schulen und zog sich schon 1597 ins Kloster zurück. Sein ältester Sohn, Maximilian I. (s. d., 1597–1651), von Jesuiten erzogen, trat an die Spitze der Gegenreformation in Deutschland und erhob Bayern auf eine hohe Stufe der Macht. Er ordnete die Finanzen, sorgte für die Landesverteidigung durch Gründung einer einheimischen Miliz, reformierte das Justizwesen 1616 durch die neue »Landrechts-, Polizei-, Gerichts- und Malefizordnung« und schuf sich einen Beamtenstand. Durch die Exekution der Reichsacht gegen Donauwörth (l607), das in eine bayerische Landstadt verwandelt wurde, beschleunigte er den Ausbruch des religiösen Konfliktes im Reiche und stellte sich selbst 1609 an die Spitze der katholischen Liga. Während des Dreißigjährigen Krieges leistete er dem Kaiser die wichtigsten Dienste, wofür ihm dieser 1623 die Kurwürde des geächteten Friedrich V. von der Pfalz verlieh. Für die Kriegskosten bekam er die Oberpfalz erblich und behielt sie wie die Kur auch im Westfälischen Frieden.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Kurfürstentum Bayern, 1623–1805

Bayern