Armatur

Armatur; hierunter versteht man alles, was zur Bewaffnung gehört, als Geschütze, Gewehre, alle Arten Seitengewehr, Trommeln, Signalhörner, und alle Lederzeugstücke, die zu diesen Gegenständen gebraucht werden. s. auch Bewaffnung usw.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Rüstung.

Armatur (lat.), veraltete Bezeichnung für die Ausrüstung der Soldaten; Armaturkammer, soviel wie Rüst- oder Waffenkammer. In der Technik die Gesamtheit der zur Vervollständigung einer Maschine oder eines Apparates dienenden Teile, z. B. Dampfkesselarmatur (Ausrüstung, Garnitur, Montierung). In der Physik die den Polen eines natürlichen oder künstlichen Magnets angelegten weichen Eisenstücke (s. Magnetismus); auch der drehbare Teil der Dynamomaschinen und Elektromotoren.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Schutzwaffen